Sitzung: 18.08.2015 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Am 19.08.2015 findet am Höhenweg ein Ortstermin mit den Mitgliedern des
Rates statt.
Ein zweiter Termin am 3.
September wird ebenfalls angekündigt. Die
Mitglieder des Rates sollen Gelegenheit bekommen, sich von der hier
diskutierten Angelegenheit vor Ort ein Bild zu machen.
Der Fachbereich 6 hatte versucht einen Vertreter des zuständigen
Regionalforstamtes Ruhrgebiet zu diesem Termin zu laden.
Das Regionalforstamt hat eine Teilnahme mit dem Hinweis verweigert, dass
es seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit bereits ausreichend zum Ausdruck
gebracht habe.
Mit Schreiben vom 04.08.2015 setzte das Regionalforstamt dann eine Frist
bis zum 14.09.2015, innerhalb derer sich die Stadt Schwelm als Waldeigentümer
schriftlich erklären muss, ob der Pumptrack zurückgebaut und bis zum Ende des
Jahres 2015 wieder aufgeforstet wird. Andernfalls ist innerhalb dieser Frist
ein Waldumwandlungsantrag zu stellen.
Wenn weder eine Bestätigung, noch ein Waldumwandlungsantrag innerhalb
dieser Frist vorliegen, kündigt das Regionalforstamt Ruhrgebiet die Einleitung
eines ordnungsbehördlichen Verfahrens an.
Die Verwaltung wird das Regionalforstamt darüber informieren, dass sich
der Rat der Stadt Schwelm seiner Vertagungsentscheidung vom 23.06.2015
entsprechend, am 27.08.2015 erneut mit der Angelegenheit befassen wird.
Die Verwaltung wird versuchen, das Regionalforstamt zu diesem Termin zu
laden und Ausführungen zu den Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung zu
machen.