Sitzung: 27.08.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2
Vorlage: 264/2014/5
Herr Feldmann erklärt, dass es für die
Fraktion DIE LINKE. keinen nachvollziehbaren Grund gebe, warum die
Gestaltungssatzung nicht die Ausdehnung der alten Satzung haben könne. Er
beantrage daher, dass der alte Geltungsbereich beibehalten werde.
Herr Philipp merkt hierzu an, dass in der
Sitzung des AUS, in der der aktuelle Vorschlag als Kompromisslösung erarbeitet
worden sei, sehr ausgiebig hierüber gesprochen worden sei.
Herr Stobbe fordert zur Abstimmung über den
Antrag des Herrn Feldmann auf:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
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dafür |
2 |
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dagegen: |
31 |
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Enthaltungen: |
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Anschließend bittet Herr Stobbe um Abstimmung
über den Beschlussvorschlag aus VL 264/2014/5.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, den
Anregungen aus dem Bürgergespräch vom 05.05.2015 teilweise zu folgen.
- Der Anregung 1 (Hofgasse 8) wird gefolgt.
- Der Anregung 2 (Bergstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15) wird nicht gefolgt.
- Der Anregung 3
(Sonnenkollektoren) wird nicht gefolgt.
Der Geltungsbereich der
Gestaltungssatzung wird wie folgt
geändert:
“§ 2 Örtlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung wird im
Norden durch die Untermauerstraße begrenzt. Das historische Verwaltungsgebäude
der ehem. Brauerei befindet sich jedoch innerhalb des Geltungsbereiches. Im
Nord-Osten wird der Geltungsbereich durch die Straßen Lohmannsgasse und
Westfalendamm sowie im süd-östlichen Bereich durch die Bergstraße begrenzt. Vor
dem Anschluss Bergstraße zur Obermauerstraße bezieht der Geltungsbereich die
Gebäude Bergstraße 2, 4, 4a und 6 sowie die Gebäude Weilenhäuschenstraße 1 und
3 mit in die Gestaltungssatzung ein.
Die westliche Grenze verläuft entlang Obermauerstraße bis einschließlich Kölner
Straße 33 und 35.“
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum so
geänderten Satzungsentwurf eine erneute Beteiligung der Bürger (Auslegung für
die Dauer von 2 Wochen) durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
31 |
|
dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
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