Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2

Herr Feldmann erklärt, dass es für die Fraktion DIE LINKE. keinen nachvollziehbaren Grund gebe, warum die Gestaltungssatzung nicht die Ausdehnung der alten Satzung haben könne. Er beantrage daher, dass der alte Geltungsbereich beibehalten werde.

 

Herr Philipp merkt hierzu an, dass in der Sitzung des AUS, in der der aktuelle Vorschlag als Kompromisslösung erarbeitet worden sei, sehr ausgiebig hierüber gesprochen worden sei.

 

Herr Stobbe fordert zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Feldmann auf:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

2

 

dagegen:

31

 

Enthaltungen:

 

 

Anschließend bittet Herr Stobbe um Abstimmung über den Beschlussvorschlag aus VL 264/2014/5.

 


Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, den Anregungen aus dem Bürgergespräch vom 05.05.2015 teilweise zu folgen.      

  • Der Anregung 1 (Hofgasse 8) wird gefolgt.
  • Der Anregung 2 (Bergstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15) wird nicht gefolgt.
  • Der Anregung 3 (Sonnenkollektoren) wird nicht gefolgt.       

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung wird wie folgt  geändert:

§ 2 Örtlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung wird im Norden durch die Untermauerstraße begrenzt. Das historische Verwaltungsgebäude der ehem. Brauerei befindet sich jedoch innerhalb des Geltungsbereiches. Im Nord-Osten wird der Geltungsbereich durch die Straßen Lohmannsgasse und Westfalendamm sowie im süd-östlichen Bereich durch die Bergstraße begrenzt. Vor dem Anschluss Bergstraße zur Obermauerstraße bezieht der Geltungsbereich die Gebäude Bergstraße 2, 4, 4a und 6 sowie die Gebäude Weilenhäuschenstraße 1 und 3 mit in die Gestaltungssatzung ein.         
Die westliche Grenze verläuft entlang Obermauerstraße bis einschließlich Kölner Straße 33 und 35.“     

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zum so geänderten Satzungsentwurf eine erneute Beteiligung der Bürger (Auslegung für die Dauer von 2 Wochen)  durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen: