Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Kirschner gibt einen kurzen Überblick über den Controllingbericht.

 

Herr Schweinsberg verweist auf die Stellungnahmen zur Entwicklung der Gewerbesteuer und der Personalkosten durch die jeweiligen Fachbereichsleiter.

 

Frau Mollenkott (Fachbereich 3) erläutert die Berechnung und Planung der Gewerbesteuererträge. Für den Controllingbericht würden die Daten des Vormonats zugrunde gelegt. Zweimal im Monat bekomme die Verwaltung die Steuerveranlagungen vom Finanzamt und könne danach die Veranlagungen beim Steuerpflichtigen vornehmen. Im Controllingbericht vom 31.05.2015 sei der Gewerbesteuerlauf vom 11.06.2015 in der Prognose berücksichtigt worden und im Controllingbericht vom 30.06.2015 der Gewerbesteuerlauf vom 06.07.2015. Der Stand Anfang Juli sei in der nicht-öffentlichen Sitzungsvorlage 161/2015 dargestellt.

 

Herr Kirschner bezieht sich auf einen Bericht in der örtlichen Presse, der sich mit den Betriebsprüfungen für zurückliegende Jahre bei den Steuerpflichtigen befasst. Er fragt nach, wie vorhersehbar solche Ereignisse seien und ob nicht in der Regel mit Nachzahlungen der Unternehmen zu rechnen sei.

 

Frau Mollenkott führt aus, dass bei einer Betriebsprüfung durchaus für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren zurück veranlagt werden könne. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung könne sowohl eine Erstattung als auch eine Nachzahlung ergeben. Im Falle einer Erstattung komme die Verzinsungspflicht der Stadt mit derzeit jährlich 6 Prozent für den zurückliegenden Zeitraum erschwerend hinzu.

 

Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Sitzungsvorlage noch weitere Unsicherheiten in puncto Gewerbesteuererträge enthalte.

 

Herr Schweinsberg bestätigt dies und verweist auf die Ausführungen im nicht-öffentlichen Teil.

 

Herr Schwunk bittet um frühzeitige Rücksprache mit den betroffenen Unternehmen und fragt nach, wann die Verwaltung Kenntnis von den Verschlechterungen erhalten habe.

 

Auch Herr Kick (SPD-Fraktion) möchte wissen, welche Verschlechterungen bekannt waren und ob Informationen aus politischen Gründen zurückgehalten worden seien.

 

Herr Schweinsberg führt aus, dass das Defizit von 238 T € bei den Gewerbe­steuer­erträgen bekannt gewesen sei und im Controllingbericht vom 31.05.2015 genannt sei. Aus seiner Sicht seien keine Zahlen aus politischen Gründen zurück­gehalten worden.

 

Frau Mollenkott ergänzt, dass das Defizit bei den Gewerbesteuererträgen aus Mai durch die Zinsersparnis bei den Liquiditätskrediten ausgeglichen werden konnte.

 

Herr Schweinsberg stellt noch einmal deutlich klar, dass in den Controllingbericht alle bis zu diesem Zeitpunkt relevanten Informationen in die Prognosen eingearbeitet werden, um den Ratsmitgliedern immer den aktuellsten Stand zur Kenntnis zu geben. Dies gelte neben den Daten aus den Fachbereichen insbesondere für die Erträge aus der Gewerbesteuer.

 

Herr Flüshöh bittet darum, die Rücksprache und den Informationsaustausch mit den Unternehmen in Bezug auf die Gewerbesteuerzahlungen zu verstärken.

 

Herr Stobbe bestätigt, dass die Verwaltung regelmäßig mit allen Unternehmen im Gespräch sei. Häufig seien die Gespräche mit den jeweiligen Steuerberatern aussagekräftiger. Auch sei zu beachten, dass die Sichtweisen von Unternehmern, Verwaltung und Steuerberatern in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die damit verbundenen Steuerzahlungen sehr unterschiedlich sein könnten.

 

Herr Flüshöh bittet bei drohenden Mindererträgen in einer Größenordnung von 10 bis 15 Prozent des Gewerbesteueraufkommens um eine schnelle Information an die Ratsmitglieder.

 

Nach weiteren Fragen zur aktuellen Situation und einer Prognose zum Jahresende, den personellen Möglichkeiten einer verstärkten Kontaktpflege mit den Unternehmen, den Schwankungen im Steueraufkommen und den damit verbundenen Planungsschwierigkeiten wird die Stellungnahme zur Gewerbesteuer zur Kenntnis genommen.

 

Frau Heringhaus (Fachbereich 1) geht auf die geänderte Darstellung der Personalkosten seit dem Bericht vom 30.06.15 ein. Die Ansätze wurden gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.15 abgesenkt. Die Abfindungsbeträge für das laufende Jahr würden nicht mehr hochgerechnet um die Prognose zu verbessern.

 

Herr Flüshöh bittet um detaillierte Informationen zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen. Zum Stand der Etatverabschiedung am 30.06.2015 (letzter gemeinsamer Informationsstand: Controllingbericht 31.05.15) sei eine Einsparung von rd. 400 T € im Bereich der Personalkosten prognostiziert worden. Bei dem jetzt vorliegenden Bericht werde von Mehraufwendungen von 140 T € ausgegangen. Dies ergebe eine Gesamtverschlechterung von über 500 T €, hinsichtlich derer er die Verwaltung um Klärung ersuche. Abschließend bittet er um eine Stellungnahme, ob mit dieser Summe alle Verschlechterungen im Bereich der Personalkosten erfasst seien oder ob mit weiteren Verschlechterungen gerechnet werden müsse.

 

Auch Herr Gießwein möchte wissen, ob die Verschlechterung bereits im Haushalts-beschluss vom 30.06.15 eingeplant gewesen sei.

 

Herr Schwunk erinnert daran, dass das Abfindungsbudget nicht zur Deckung von Personalkosten vorgesehen sei sondern dazu diene, die Personalkosten langfristig zu senken. Wenn das Abfindungsbudget um 200 T € gesenkt worden sei, da die Beträge nicht benötigt würden, stellt sich für ihn die Frage, ob die Personalkosten vorher korrekt berechnet gewesen seien oder ob es Neueinstellungen gegeben habe.

 

Herr Schweinsberg stellt klar, dass die Verschlechterung im Bereich der Personal­aufwendungen 140 T € laut Controllingbericht vom 30.06. 15 betrage. Die Senkung der Personalkosten und die Reduzierung bei den Versorgungsaufwendungen sei in den Ansätzen berücksichtigt worden. Der Controllingbericht basiere auf dem Vergleich der Ansätze zu den Prognosen. Bei dem beschlossenen Hebesatz von 580 Punkten sei der Haushalt sehr eng genäht und enthalte absolut keinen Puffer mehr. Die damalige Aussage lautete, die Ausgaben seien mit diesem Hebesatz gedeckt.

 

Frau Mollenkott ergänzt, dass ein Teil der aktuellen Verschlechterung auf Mehrauf­wendungen im Bereich Beihilfe zurück zu führen seien.

 

Herr Flüshöh erinnert daran, dass die Differenz der letzten Jahre zwischen den Ergebnissen der Personalaufwendungen in den Jahresabschlüssen und den Ansätzen der Personalaufwendungen im jeweiligen Etat als Abfindungsbudget festgesetzt worden sei. Wenn dieser Puffer aufgezehrt und eine weitere Verschlechterung in Höhe von 140 T € zum 30.06.15 aufgetreten sei, dann bitte er um ausführliche Erläuterungen vonseiten der Verwaltung im kommenden Hauptausschuss.

 

Auch Herr Gießwein bittet um zusätzliche Erläuterungen zu folgenden Haushaltsstellen:

aus dem Immobilienmanagement                         (01.01.13.459100 und 01.01.13.459101)

aus dem Verwaltungsteilbereich Jugend            (06.01.03.432100 und 06.03.03.448200)

 

Weiterhin bittet er um einen detaillierte Aufstellung der Asylaufwendungen und der entsprechenden Zuschüsse und Zuweisungen für diesen Bereich.

 

Herr Schweinsberg versichert, dass die Erklärungen nachgereicht werden.

 

Herr Eibert (Fachbereich 4) erläutert, dass sich die Zahlen für die Asylbewerber nicht allein im Produkt 05.03.01 niederschlagen sondern Auswirkungen auf die Gesamt­verwaltung haben. Ein großer Anteil entfalle auch auf andere Bereiche. Bis zum Jahresende könne mit einem weiteren Anstieg von rund 110 Personen für Schwelm gerechnet werden. Die Gesamtsumme liege bei ca. 2 Mio. €. Aus zeitlichen und personellen Gründen könne dies nicht in jedem Bericht ausführlich dargestellt werden.

Zu den Beträgen im UVG-Bereich (06.03.03.448200) sei zu sagen, dass das Team zwar personell verstärkt worden sei, aber eine Umbuchung und Abwicklung der Beträge auf dem Sammelkonto noch nicht möglich gewesen sei, da bisher noch dringlichere Aufgaben anstanden.

 

Herr Gießwein bittet um eine Aufstellung aller Zuweisungen und Ausgaben für Asyl und Jugendhilfe, die möglichst viele Bereiche der Verwaltung berücksichtige.

 

Abschließend erklären sowohl Herr Stobbe als auch Herr Schweinsberg übereinstimmend, den Etat 2016 in der Ratssitzung am 27.08.2015 einbringen zu wollen.

 

Herr Kirschner stellt Kenntnisnahme fest.