Herr Rüth informiert über den Verfahrensstand zur Privatisierung des Wochenmarktes.

Die Vorlage hierzu werde in den nächsten Sitzungszug eingebracht, so dass der Rat in seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden könne. Die Gespräche mit den Markthändlern des Schwelmer Wochenmarktes wurden zwischenzeitlich geführt. Die Formalien konnten weitestgehend geklärt werden. Eine Marktordnung und ein Durchführungsvertrag seien in der Abstimmung.

 

Als nächstes berichtet Herr Rüth von dem eingegangene Beschwerdeschreiben der anliegenden Geschäftsinhaber des Märkischen Platzes zu den Zuständen dort. Diese seien bereits in der letzten Sitzung von einem Ratsmitglied angesprochen worden.

Er klärt auf, dass alles, was die reguläre Nutzung der Fläche darstelle, keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstelle. Zur regulären Nutzung gehöre der Aufenthalt, das Schachspielen und ggf. das Trinken von Alkohol. Allenfalls eine illegale Abfallentsorgung oder das Urinieren in der Öffentlichkeit wäre von der Ordnungsbehörde zu verfolgen. Es wurden inzwischen Gespräche mit der Polizei, der Parkraumüberwachung und der GSWS geführt. Auch mit den Wochenmarkthändlern habe man sich unterhalten. Aber mehr als eine persönliche Belästigung lasse sich daraus im Moment nicht feststellen. Daher existiere aktuell noch keine Eingriffsgrundlage, da eine persönliche Belästigung nicht ordnungsbehördlich verfolgt werden könne. Auch die Frage des Alkoholkonsum der sich auf dem Märkischen Platz aufhaltenden Personen sein ein persönliches Empfinden, zumal die Politik in 2009 die ordnungsbehördliche Verordnung dahingehend beschlossen habe, dass keine allzu einschränkenden Regeln eingeführt werden sollten. Diese würden auch einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand auslösen, da bei jeder Veranstaltung Genehmigungen erteilt werden müssten. Der Fachbereich 5 sehe die Angelegenheit als Geschäft der laufenden Verwaltung an und werde es auch so behandeln wollen.

 

Herr Flüshöh erklärt, dass die Ausführugen nachvollziehen könne, die er juristisch für absolut korrekt halte. Gleichzeitig müsse gesehen werden, dass das persönliche Empfingen nicht nur ein Einzelner aufweise, sondern alle anliegenden Geschäftsleute. Diese haben sich das zunächst eine ganze Weile angesehen, bevor sie sich zu diesem gemeinsamen Schreiben entschlossen haben. Er würde es begrüßen, wenn die Verwaltung zwischen der juristischen Betrachtung und der Sichtweise der Betroffenen eine Lösung finden könne und der Politik hierüber eine Rückmeldung gebe.

 

Herr Stobbe sichert zu, der Angelegenheit nachzugehen und bei Überschreiten gewisser Grenzen auch dagegen vorzugehen.