a) Herr Zeilert fragt an, warum in der Römerstraße im nord-östlichen Bereich das hinkende Parken nicht erlaubt ist. Antwort: In dem betreffenden Bereich der Römerstraße zwischen der Einmündung Moltkestraße und dem Fußweg zum Wilhelmplatz befinden sich mehrere Hauseingänge mit Außenstufen, die in den Gehweg hineinragen. Somit empfiehlt es sich nicht, dort hinkendes Parken zu gestatten, wie dies im weiteren Verlauf in Richtung Sparkasse der Fall ist. Auf der Straßenwestseite ist Fahrbahnparken zugelassen. Aufgrund der Fahrbahnbreite von ca. 8 m würde ein Fahrbahnparken auch auf der Ostseite den Verkehrsfluss sehr stark behindern.      

b) Herr Zeilert fragt an, inwieweit an den Zufahrten zum Bereich „Vörfken“ unterschiedliche Zufahrtseinschränkungen ausgeschildert sind. Dabei ist die Zufahrt nur für Anlieger zu den Bereichen Vörfken und Hemte  aus Richtung Erlen, Friedrich-Christoph-Müller-Straße, Ruhrstraße und Busch erlaubt, eine Ausfahrt von Hemte aus über Erlen in Richtung Hattinger Straße jedoch nicht. Das ist deshalb der Fall, weil der Wirtschaftsweg Erlen nur etwa 3,50 m breit ist und somit für Begegnungsverkehr nicht geeignet ist. Es gibt nur eine Ausweichstelle, die sich auf städtischer Fläche befindet. Die übrigen punktuellen Fahrbahnverbreiterungen in der Örtlichkeit befinden sich auf Privatflächen und können somit theoretisch kurzfristig durch die jeweiligen Grundstückseigentümer unterbunden werden. Die Freigabe der Wirtschaftswege in Fahrtrichtung Hattinger Straße würde nicht nur das Verkehrsaufkommen auf den Wirtschaftswegen erhöhen, sondern auch zu verkehrsgefährdenden Situationen im Einmündungsbereich Hattinger Straße führen. Da es sich vornehmlich um Verkehre handeln würde, die Richtung Sprockhövel orientiert sind, würden dort neue Linksabbiegerverkehre entstehen, die aufgrund der unübersichtlichen Örtlichkeit in der Hattinger Straße (Kurvenverlauf) nicht wünschenswert sind.